Wertvolle Immobilien-Tipps
für Verkäufer und Käufer
Tipp für Verkäufer
Das Auge kauft immer mit.
Jedes Objekt hat Vor- und Nachteile, jedes Objekt hat seinen eigenen Käuferkreis. Was dem einen gefällt, kann dem anderen absolut missfallen. Bei jeder Liegenschaft spielen daher persönliche Charaktere, Einschätzungen, der eigene Geschmack uvm., eine große Rolle.
Neben Aufteilung und Lage eines Objekts ist der Preis ein ganz wichtiger Aspekt beim Immobilienverkauf. Doch hier muß unterschieden werden. Bei Anlageobjekten spielt der Preis natürlich eine sehr dominante Rolle, hier ist er neben der Lage und den Mieteinnahmen der wichtigste Parameter. Bei selbstgenutzten Immobilien steckt der Preis und damit der Marktwert zwar den Rahmen ab, ist aber innerhalb dieses Rahmens durchaus noch verhandelbar. Hier findet der o. g. Satz Beachtung: Es muß keine neue Renovierung durchgeführt werden, aber wenn sich das Objekt sauber, gepflegt und ordentlich präsentiert, haben Sie bereits einen großen Beitrag zum Verkauf geleistet. Den Geschmack des Kunden, die Lage und (in der Regel) die Größe und Aufteilung kann man nicht ändern, aber eine ordentliche Präsentation des Objektes liegt in den Händen des Verkäufers und schafft eine Vertrauensbasis. Es zeigt dem Käufer, dass Sie Ihre Liegenschaft wertschätzen und daher anders und pfleglicher mit ihr umgehen, als andere. Er bekommt daher weniger das Gefühl „eine Katze im Sack zu kaufen", und findet eher Zugang zum Verkäufer. Damit wird natürlich auch die Preisverhandlung um einiges einfacher.
Desweiteren empfiehlt sich eine Schätzung des Objektes durch einen unabhängigen Gutachter oder einen Makler Ihres Vertrauens. Somit bekommen Sie eine Einschätzung des Marktwertes von einer neutralen Person, ohne die emotionale Bindung die Sie persönlich mit Ihrem Haus verbindet. Das ist eine wertvolle Unterstützung bei Ihrem Verkauf, die Sie nicht außer Acht lassen sollten. Sie wollen sich ja von Ihrer Liegenschaft, aus welchen Gründen auch immer, trennen. Die sachliche Wertschätzung ist daher der erste Schritt und zeigt Ihnen, wie andere Ihr Eigentum betrachten. Weitere Tipps sind meist individueller Art und an die jeweilige Liegenschaft gebunden. Hier empfehlen wir eben den Ortstermin zur Begutachtung.
Tipp für Käufer
Erstellen Sie Checklisten!
Gehen Sie zunächst möglichst sachlich an Ihre Objektsuche heran. Was benötigen Sie genau? Eine Wohnung oder ein Haus, als Kapitalanlage oder Selbstnutz?
- Ist die Finanzierung geklärt?
- Wie hoch wird die Belastung sein und ist diese auch in finanziell unsicheren Seiten gesichert?
- Wie soll die Aufteilung sein, wieviel m² brauchen Sie?
- Wie hoch können die monatlichen Nebenkosten sein?
- Welche Lage bevorzugen Sie?
- Können / wollen Sie eine Renovierung/ Sanierung selbst vornehmen und dafür günstiger einkaufen, oder soll die Liegenschaft schlüsselfertig übergeben werden?
- Weitere persönliche Anforderungen an eine Liegenschaft?
Wenn Sie diese allgemeinen Fragen geklärt haben befassen sie sich aktiv und mit ausreichend Zeit mit der Suche. Das ist in der Regel nicht einfach, was Sie nach einigen Besichtigungen feststellen werden. Verschiedene Immobilienprotale im Internet geben Ihnen erstmal Gelegenheit zur Vorauswahl. Wenn Sie dann ein geeignetes Objekt gefunden haben, kommt die individuelle Objektcheckliste an die Reihe:
- Liegt das Objekt im Rahmen der o.g. Aspekte?
- Wie ist die Technik des Hauses ausgestattet? (Neubau-Erstbezug oder älteres Objekt?)
- Wie ist das Alter der Heizung, Elektroverteilung, Wasser/Abwasser, Fenster, Dach, Bäder?
- Sind Wände und Bodenbeläge zu erneuern?
- Wie sieht der Keller aus? Ist er feucht? (Hier ist zu beachten, dass bei Altbauten oftmals die Keller feucht sind, was aber keine bautechnische Beeinträchtigung beinhalten muß.)
- Ist das Grundbuch und das Baulastenverzeichnis ohne, oder wenn ja, mit welchen Eintragungen belastet? Müssen diese übernommen werden, oder werden Sie vom Verkäufer gelöscht?
- Stimmen die m²-Angaben mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein?
Bei Anlageobjekten:
- Stimmen die Mieteinnahmen?
- Gibt es anhängige Rechtsstreits mit Mietern, Nachbarn Bauamt, etc?
- Kann der Verkäufer den Nachweis über die Mieteinnahmen der letzten 3 Monate vorlegen?
Generell empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Sachverständigen, der das Objekt rein sachlich bewertet. Wenn Sie Ihr/e Traumhaus/-wohnung gefunden haben, sind Sie nicht mehr ganz frei von emotionalen Entscheidungen, daher ist es sehr ratsam, eine unbeteiligte Person zu Rate zu ziehen. Ein Sachverständigengutachten ist eventuell nicht ganz billig, aber diese Investition sollten Sie nicht scheuen. Es gibt einen Unterschied zwischen Kosten und Investitionen und die dann eventuell anfallenden Kosten können Ihre Investition bei weitem überschreiten, wenn Sie wichtige Details übersehen haben.
Auch ist die Vertrauensbasis zwischen Makler, Verkäufer und Ihnen wichtig. Fühlen Sie sich gut aufgehoben und beraten? Wurden Ihnen alle relevanten Daten wahrheitsgemäß zur Verfügung gestellt? Hatten Sie ausreichend Gelegenheit und Zeit, sich mit dem Objekt zu befassen, oder waren die Besichtigungen hektisch und oberflächlich?
Lassen Sie sich nicht drängen, es geht um Ihr schwer verdientes Geld.
Das sollten Sie nicht vergessen.
Musterverträge
Unsere Musterverträge können Sie gerne verwenden ohne Haftung und Gewähr unsererseits.