Unsere Leistungen

für Eigentümer und Suchende

Für eigentümer

Verkauf

Auf was muss ich als Verkäufer achten? Wo gehe ich Risiken ein? Wie finde ich den richtigen Preis? Wir stehen an Ihrer Seite und unterstützen Sie während des gesamten Zeitraumes bis zum erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie. Persönliche Betreuung steht bei uns im Vordergrund. Genießen Sie die Vorteile unserer professionellen Erfahrung. Wir kümmern uns um Sie!

Unsere Leistungen:

  • Vertrauliche Bewertung Ihrer Immobilie als verbandsgeprüfter Sachverständiger, zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
  • Behördengänge
  • Exposéerstellung und Vermarktung Ihrer Liegenschaft in Absprache mit Ihnen
  • Vereinbarung von Besichtigungsterminen und Prüfung der Bonität der Kaufinteressenten
  • Vorbereitung und Durchführung des Notartermines
  • Auf Wunsch gerne auch die Übergabe der Liegenschaft.

Vermietung

Auf was muß ich als Vermieter achten? Wo sind die Risiken für Vermieter? Wie erkenne ich „Mietnomaden"? Eine vermeintlich kleine Unachtsamkeit kann erhebliche finanzielle Folgen haben.Unser Unternehmen ist auf Offenbach und die umliegenden Regionen spezialisiert. Wir kennen die Märkte und sind in der Lage, einen erstklassigen Service zu bieten. Wenn Sie etwas in einer anderen Stadt wie München verkaufen möchten, haben wir Immobilienmakler in München, mit denen wir zusammenarbeiten können. Generell sollten Sie mit Experten in der Region zusammenarbeiten. Gehen Sie den sicheren Weg.

Unsere Leistungen:

  • Ausführliche Beratung zum Thema Vermieterrolle und Vermietung
  • Exposéerstellung und Vermarktung Ihrer Liegenschaft in unserer Kundendatei
  • Vermarktung Ihrer Liegenschaft in den öffentlichen Medien in Absprache mit Ihnen
  • Auswahl geeigneter Mietinteressenten unter Berücksichtigung Ihrer Vorgaben mit Bonitätsprüfung
  • Mietvertragserstellung und Übergabe Ihrer Liegenschaft

Bewertung

Als verbandsgeprüfter Gutachter und Mitglied im Verband freier Bau- und Bodensachverständiger, sowie in der Deutschen Gesellschaft für Immobilienberwertung, bewerten wir Ihre Immobilie professionell und vertraulich: Sei es das klassiche Ein-Zwei-Familienhaus, das Mehrparteienhaus, ein Grundstück oder Ihre Eigentumswohnung. Diskretion steht bei uns im Vordergrund. Zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Unser Unternehmen ist auf Offenbach und die umliegenden Regionen spezialisiert. Wir kennen die Märkte und sind in der Lage, einen erstklassigen Service zu bieten. Wenn Sie etwas in einer anderen Stadt wie München verkaufen möchten, haben wir Immobilienmakler in München, mit denen wir zusammenarbeiten können. Generell sollten Sie mit Experten in der Region zusammenarbeiten.

 

Für Interessenten

Immobiliensuche

Ob Miete oder Kauf, wir sind gerne für Sie da und suchen aus unseren Angeboten das richtige Objekt aus. Gerne geben wir Sie auch in unsere Kundendatei ein und informieren Sie über aktuelle Angebote und Entwicklungen – BEVOR wir die Objekte in den allgemeinen Verkauf geben. Wir freuen uns über Ihr Interesse an unseren Leistungen!

Finanzierung

Wir arbeiten mit renommierten Finanzierungsinstituten zusammen und vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zur maßgeschneiderten Kreditfindung.

Für Rechtsanwälte

VERÖFFENTLICHUNG ÜBER GLEICHSTELLUNG DER SACHVERSTÄNDIGEN

Rechtliche Gleichstellung der ö.b.u.v. und der gemäß DIN EN 150/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen

Im deutschsprachigen Raum ist zu wenig bekannt, dass es eine gesetzlich verankerte Gleichstellung von Sachverständigen gibt. Viele europäische Normen und Richtlinien stehen zwar im Fokus der Aufmerksamkeit, nur im Bereich des Deutschen Sachverständigenwesens wird die gültige Gesetzgebung Europas noch nicht genügend realisiert.
Daher bringen wir an dieser Stelle den Abdruck einer Mitteilung des European Committee for Quality Assurance (EUC):

Durch die gesetzliche Verankerung des zertifizierten Sachverständigen in diversen Deutschen Gesetzen, hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Gesetzgebung in deutsches Recht umgesetzt. Mit der Umsetzungsrichtlinie: Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Gewerberecht [BGBL. 12009 S. 20911] und dem Streichen von Hinweisen auf die öffentliche Bestellung in einigen Gesetzen [zum Beispiel BewG, lnvG, PfandBGI] hat der Gesetzgeber auf die Entscheidung der Europäischen Union reagiert, die europaweite Qualifikation von Sachverständigen über eine Norm zu regeln ... Damit ist einer Gleichstellung des nach ISO 17024 zertifizierten und des öffentlich bestellten Sachverständigen gegeben.

... Die gesetzliche Gleichstellung von öffentlich bestellten und zertifizierten Sachverständigen einerseits und die hohen Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17024 andererseits, garantieren einen kompetenten und fachlich hoch qualifizierten Sachverständigen. Gerichte und Auftraggeber können mit gutem Gewissen einen zertifizierten Sachverständigen [DIN EN ISO/IEC 17024) beauftragen, denn hinter dieser Bezeichnung steht ein hohes Maß an Kompetenz und aktuellem Fachwissen. Also der Sachkunde und der persönlichen Eignung.

Der zertifizierte Sachverständige muss gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitenden Zertifizierungsstelle seine fachliche und persönliche Kompetenz regelmäßig nachweisen.
Dies geschieht meist über Ausbildungsnachweise, Zeugnisse oder Arbeitsproben, die der Antragsteller der Zertifizierungsstelle vorlegen muss. Nach Erfüllung dieser Eingangsvoraussetzungen muss sich der Sachverständige einer oder mehrerer Prüfungen stellen, um auch dort seine Sachkunde nachzuweisen. Nach der Zertifizierung überwacht die Zertifizierungsstelle den Kandidaten durch Arbeitsproben, Weiterbildungsnachweise oder andere Maßnahmen. Dies garantiert, dass der gemäß ISO 17024 zertifizierte Sachverständige von seinem Niveau und von der Aktualität seines Fachwissens höchsten Ansprüchen genügt.
Quelle: Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V.

Ist der zertifizierte Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 gleichgestellt mit dem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?

Hierzu gibt es Gerichtsentscheidungen. In einer Entscheidung des Landgerichts Hechingen heißt es, dass eine Zertifizierung, die nach dem Standard DIN EN ISO/IEC 17024 erfolgte, einen der öffentlichen Bestellung vergleichbaren Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15). Eine entsprechende Entscheidung hatte auch das OLG Düsseldorf in 2012 bereits gefällt. (Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11)